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Lieferkettengesetz: Wo stehen wir heute, wo wollen wir hin? Zwischenbilanz im europäischen Kontext

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Seit 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Auf EU-Ebene wurde zwar ein weitergehender Rechtsrahmen (CSDDD) beschlossen, dieser wurde jedoch inzwischen abgeschwächt.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet große Unternehmen erstmals dazu, menschenrechtliche Risiken entlang ihrer globalen Lieferketten systematisch zu identifizieren, zu minimieren und darüber Bericht zu erstatten. Auf europäischer Ebene wurde ein weitergehender Rechtsrahmen (CSDDD) beschlossen, der aber zwischenzeitlich wieder abgeschwächt wurde.

Die Veranstaltung beleuchtet, welche Auswirkungen die Umsetzung der europäischen Vorgaben auf das deutsche LkSG hat:

Was bedeutet die Umsetzung der europäischen Beschlüsse in deutsches Recht für das LkSG?

Entsteht eine Phase regulatorischer Verunsicherung oder eine Neujustierung?

Wie lassen sich menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in einem sich verändernden politischen Umfeld wirksam sichern und weiterentwickeln?

Welche Handlungsmöglichkeiten eröffnen sich für zivilgesellschaftliche Akteure?

Veranstalter*in:
Eine Welt-Promotor*innen-Programm / agl e.V.